Die EU hat die Umsatzsteuerregeln neu geschrieben. Nicht eine einzelne Anpassung hier und da, sondern ein komplettes Paket, das in den kommenden Jahren Schritt für Schritt in Kraft tritt. Es heißt ViDA, VAT in the Digital Age, und es betrifft jeden Webshop, der über die Grenze verkauft. Egal ob über einen eigenen Webshop, über einen Marktplatz oder beides.
Drei Säulen, dutzende Fristen und viel Unklarheit. Dieser Artikel bringt es auf das zurück, was du als Webshop-Unternehmer wirklich wissen musst.
ViDA besteht aus drei Säulen, die gemeinsam die europäische Umsatzsteuer modernisieren. Erstens: Alle B2B-Rechnungen werden verpflichtend digital, in einem maschinenlesbaren Format. Zweitens: Plattformen wie Bol.com und Amazon werden in bestimmten Fällen selbst umsatzsteuerpflichtig. Drittens: Du kannst künftig mit einer einzigen Umsatzsteuerregistrierung in ganz Europa verkaufen.
Klingt übersichtlich. Die Details sind es weniger.
Ab dem 1. Juli 2030 muss jede grenzüberschreitende B2B-Rechnung innerhalb der EU als E-Rechnung verschickt werden. Kein PDF, kein Scan, kein Anhang in einer E-Mail. Eine strukturierte Datei im EN16931-Format, das ist der europäische Standard, in der Praxis eine UBL- oder CII-Datei, verschickt über ein anerkanntes Netzwerk wie Peppol.
Die Niederlande gehen wahrscheinlich weiter, als die EU es verlangt. Das Finanzministerium hat einen Beratungsbericht von EY erstellen lassen, veröffentlicht im Januar 2026. Die Empfehlung: auch inländische B2B-Rechnungen verpflichtend digital machen, schon ab dem 1. Januar 2030. Das ist ein halbes Jahr früher als die EU-Frist für grenzüberschreitende Rechnungen.
Belgien ist bereits so weit. Seit dem 1. Januar 2026 ist die E-Rechnung für alle inländischen B2B-Transaktionen Pflicht. Belgische Kunden erwarten schon jetzt eine UBL-Rechnung über Peppol. Verschickst du noch ein PDF? Dann muss es manuell abgetippt werden. Darüber freut sich kein Kunde.
Italien hat schon früher gezeigt, welche Auswirkung das haben kann: Nach Einführung der verpflichtenden E-Rechnung sank die Umsatzsteuerlücke um 25 Prozent. Genau deshalb setzt die EU dies durch. Und deshalb bleiben die Niederlande wahrscheinlich nicht lange zurück.
Die Einsparung für Unternehmen ist übrigens auch real. Der EY-Bericht beziffert 55 bis 70 Prozent Kostenersparnis pro Rechnung. Konkret: fünf bis sechs Euro pro versendeter Rechnung, acht Euro pro empfangener Rechnung. Das summiert sich.
Die zweite Säule richtet sich auf die Plattformwirtschaft. Plattformen, die Kurzzeitvermietung (weniger als 30 Nächte, denk an Airbnb) oder Personenbeförderung ermöglichen, werden zum sogenannten Deemed Supplier. Sie werden selbst umsatzsteuerpflichtig für die Transaktionen, die über ihre Plattform laufen.
Für Webshops ist die direkte Auswirkung begrenzt, es sei denn, du verkaufst über einen Marktplatz, der unter diese Regelung fällt. Dann ändert sich schon etwas: Die Plattform führt die Umsatzsteuer ab, nicht du. Das klingt nach weniger Arbeit, aber deine Buchhaltung muss den Unterschied korrekt erfassen. Eine Bestellung über deinen eigenen Webshop buchst du anders als eine Bestellung über eine Plattform, die selbst die Umsatzsteuer abführt.
Die Regelung wird ab Juli 2028 freiwillig und ab Januar 2030 verpflichtend. Plattformen bereiten sich schon jetzt darauf vor. Als Webshop-Verkäufer ist es klug zu verstehen, was sich ändert, damit du nicht von Überraschungen erwischt wirst, wenn dein Marktplatz-Partner plötzlich andere Umsatzsteuerangaben auf Abrechnungsdokumenten verwendet.
Das ist vielleicht die willkommenste Veränderung für Webshops, die international verkaufen. Die dritte Säule erweitert das One-Stop-Shop-System (OSS) deutlich, mit dem Endziel: eine Umsatzsteuerregistrierung für all deine EU-Verkäufe.
Was ändert sich konkret?
Januar 2027: OSS wird auf Lieferungen von Strom, Gas und Wärme erweitert. Das betrifft Webshops nicht direkt, aber es ist der Anfang der Erweiterung.
Juli 2027: Die Call-off-Stock-Regelung entfällt. Nutzt du sie derzeit für Bestandsverlagerungen in andere EU-Länder? Dann musst du auf einen anderen Mechanismus umsteigen, wahrscheinlich OSS.
Juli 2028: Der große Schritt. OSS gilt dann auch für Warenlieferungen mit Installation und eigene Bestandsverlagerungen innerhalb der EU. Das bedeutet, dass du für fast alle EU-Transaktionen mit deiner niederländischen Umsatzsteuerregistrierung plus OSS auskommst.
Inzwischen gilt bereits eine Schwelle von 10.000 Euro für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe. Sobald du diese überschreitest, musst du dich für OSS registrieren und Umsatzsteuer im Land des Kunden abführen. Viele Webshops liegen schon darüber, ohne es zu merken. Ein paar hundert Bestellungen nach Belgien oder Deutschland und du bist da.
Für die IOSS-Regelung (Import von Waren von außerhalb der EU mit einem Wert unter 150 Euro) kommt ab April 2025 eine zusätzliche Anforderung hinzu: eine Unique Consignment Number pro Sendung, damit der Zoll Sendungen mit Anmeldungen verknüpfen kann.
| Wann | Was |
|---|---|
| April 2025 | IOSS: Unique Consignment Number pro Sendung |
| Januar 2027 | OSS-Erweiterung (Strom, Gas, Wärme) |
| Juli 2027 | Ende der Call-off-Stock-Regelung |
| Freiwillig Juli 2028 | Plattformen dürfen bereits Deemed Supplier sein |
| Juli 2028 | OSS-Erweiterung auf Bestandsverlagerungen und Installationslieferungen |
| Januar 2030 | NL inländische E-Rechnung (erwartet, ViDA-B-Empfehlung) |
| Januar 2030 | Plattformen verpflichtend Deemed Supplier |
| Juli 2030 | EU-weite verpflichtende E-Rechnung grenzüberschreitend B2B |
| 2032 | Digitale Meldung inländisch (Echtzeit-Umsatzsteuerdaten an die Steuerbehörde) |
Es ist nicht eine einzelne Frist. Es ist eine Reihe. Und die erste steht schon vor der Tür.
Drei Dinge kommen zusammen. Deine Rechnungen müssen maschinenlesbar werden. Deine Umsatzsteuercodes müssen pro Land stimmen. Und du musst wissen, ob eine Bestellung über deinen Webshop oder über eine Plattform läuft, denn das bestimmt, wer die Umsatzsteuer abführt.
Das ist nichts, was du an einem Nachmittag regelst. Es betrifft deine Rechnungssoftware, deine Buchhaltung, dein Webshop-Plattform und die Verbindung dazwischen. Die Webshops, die ihre Verwaltung jetzt schon automatisiert haben, stehen besser da. Nicht weil Automatisierung ViDA löst, sondern weil strukturierte Daten die Basis für alles sind, was ViDA verlangt.
Wer noch manuell Umsatzsteuercodes zuweist, Rechnungen als PDF verschickt und OSS-Meldungen in Excel führt, hat in den kommenden Jahren ein ernsthaftes Projekt vor sich.
Die Frage ist nicht, ob ViDA dich betrifft. Die Frage ist, ob du bereit bist, wenn es so weit ist.